§ 22 § 22 — LVBG
Rückverweise
Der Vertragsbedienstete erhält ein Monatsentgelt, das nach dem Entlohnungsschema, der Entlohnungsgruppe und der Entlohnungsstufe bestimmt wird.
§ 22 LVBG · LVBG · Landes-Vertragsbedienstetengesetz
§ 22 § 22
…Abschnitt 4 Rechte des Vertragsbediensteten a) Bezüge § 22 Monatsentgelt Der Vertragsbedienstete erhält ein Monatsentgelt, das nach dem Entlohnungsschema, der Entlohnungsgruppe und der Entlohnungsstufe bestimmt wird.…