§ 8 §8*)Inkrafttretens- und Außerkrafttretensbestimmungen — Landes-Stromkostenzuschussgesetz – L-SKZG
Rückverweise
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 2023 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können rückwirkend erlassen werden; sie dürfen frühestens am 1. April 2023 in Kraft treten.
(3) Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 36/2024
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