§ 13 § 13 Inkrafttreten — Archivgesetz
Gliederung
4. Abschnitt Schlussbestimmungen § 12 Eigener Wirkungsbereich der Gemeinde
§ 13 § 13 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2016 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes sowie die Archivordnung können bereits ab Kundmachung erlassen werden; sie treten jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft.
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