Die Grundlage für die Ablösung und die Neuregulierung bildet die Feststellung des Ausmaßes der Nutzungsrechte und der allfälligen Gegenleistungen in den nach dem Kaiserlichen Patente von 5. Juli 1853, RGBl. Nr. 130, genehmigten Vergleichen und rechtskräftigen Erkenntnissen.
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