Lauten Weiderechte einer Weidegenossenschaft, die als Agrargemeinschaft angrenzend an den belasteten Grund ein nur mit diesem zusammen oder abwechslungsweise zu benutzendes Weidegebiet besitzt, zugunsten der einzelnen Güter, so kann die Behörde die Eintragung dieser Rechte für das zum Weidegebiete gehörige gemeinschaftliche Grundstück anordnen.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
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