§ 16 — Servituten-Ablösungsgesetz
Gliederung
Rückverweise
Durch die Neuregulierung soll wegen der Mangelhaftigkeit mancher Bestimmungen der Regulierungsurkunden sowie wegen eingetretener Veränderungen in den Verhältnissen seit der Regulierung die Art und Weise der Ausübung der im § 1 bezeichneten Nutzungsrechte nach den Bedürfnissen des berechtigten und verpflichteten Gutes neu bestimmt werden.
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