(1) Art. LIV des Gesetzes über Neuerungen im Zusammenhang mit Digitalisierung – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 4/2022, ausgenommen die Änderungen betreffend die §§ 8 Abs. 2 und 14 Abs. 2, tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
(2) Die Änderungen betreffend die §§ 8 Abs. 2 und 14 Abs. 2 durch LGBl.Nr. 4/2022 treten am 1. Juli 2023 in Kraft.
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