Die Landesregierung kann nach Anhörung des Vorstands und des Verwaltungsrats der Vorarlberger Landesbank-Holding sowie des Vorstands und des Aufsichtsrats der Aktiengesellschaft mit Zustimmung des Landtages beschließen, dass Anteile der Vorarlberger Landesbank-Holding an der Aktiengesellschaft auf das Land übergehen. Ein derartiger Beschluss ist im Amtsblatt für das Land Vorarlberg kundzumachen.
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