§ 95 § 95 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 52/2022 — Landwirtschaftliches Schulgesetz
Gliederung
X. Hauptstück Verfahrens-, Straf- und Schlussbestimmungen § 89*) Kundmachung von Verordnungen
§ 95 § 95 Inkrafttretensbestimmung zur Novelle LGBl.Nr. 52/2022
Rückverweise
(1) Das Gesetz über eine Änderung des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl.Nr. 52/2022, tritt am 9. Juli 2022 in Kraft.
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem der Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens mit diesem Gesetz in Kraft treten.
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