LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen10. Abschnitt*) Schulärztlicher Dienst§ 77a

§ 77a § 77a Ausübung ärztlicher Tätigkeiten durch Lehrer

In Kraft seit 09. Juli 2022
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