LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen9. Abschnitt*) Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft§ 75

§ 75 Elternvereine

In Kraft seit 01. September 1979
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