LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen9. Abschnitt*) Schule und Erziehungsberechtigte, Schulgemeinschaft§ 74

§ 74 

In Kraft seit 09. Juli 2022
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