LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen8. Abschnitt*) Mitwirkung der Schüler§ 73

§ 73 Schülervertreter

In Kraft seit 01. September 1979
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