LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen8. Abschnitt*) Mitwirkung der Schüler§ 72

§ 72 

In Kraft seit 09. Juli 2022
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