LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen7. Abschnitt*) Besondere Aufgaben des Lehrers, Lehrerkonferenzen§ 69

§ 69 Klassenvorstand

In Kraft seit 01. September 1979
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