LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen7. Abschnitt*) Besondere Aufgaben des Lehrers, Lehrerkonferenzen§ 67

§ 67 

In Kraft seit 09. Juli 2022
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