LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen6. Abschnitt*) Verhalten in der Schule und im Heim§ 65

§ 65 Mitwirkung der Schule an der Erziehung

In Kraft seit 01. September 1979
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