LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen5. Abschnitt Abschlussprüfung an Fachschulen § 60b*) Art und Form§ 60g

§ 60g § 60g Verordnung

In Kraft seit 09. Juli 2022
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