LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen5. Abschnitt Abschlussprüfung an Fachschulen § 60b*) Art und Form§ 60f

§ 60f § 60f*) Wiederholung von Prüfungsgebieten der Abschlussprüfung

In Kraft seit 01. September 2025
Up-to-date