LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen5. Abschnitt Abschlussprüfung an Fachschulen § 60b*) Art und Form§ 60c

§ 60c § 60c*) Prüfungskommission

In Kraft seit 01. September 2025
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