LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen4. Abschnitt*) Aufsteigen, Wiederholen von Schulstufen, Übertritt, Befreiung vom Unterricht§ 60a

§ 60a § 60a*) Befreiung vom Unterricht

In Kraft seit 09. Juli 2022
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