(1) Wenn ein Schüler eine Schulstufe nicht erfolgreich abgeschlossen hat, darf er die betreffende Schulstufe wiederholen.
(2) Zum Abschluss einer Berufs- bzw. Fachschule darf ein Schüler höchstens um zwei Schuljahre länger benötigen, als der Zahl der Schulstufen entspricht.
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