LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen3. Abschnitt Unterrichts- und Erziehungsarbeit, Schülerbeurteilung § 51*) Unterrichts- und Erziehungsarbeit§ 54

§ 54 Information der Erziehungsberechtigten (Lehrherrn)

In Kraft seit 01. September 1979
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