LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen2. Abschnitt Unterrichtsordnung Klassenbildung und Lehrfächerverteilung§ 48a

§ 48a § 48a Schulbezogene Veranstaltungen

In Kraft seit 09. Juli 2022
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