LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen2. Abschnitt Unterrichtsordnung Klassenbildung und Lehrfächerverteilung§ 48

§ 48 § 48*) Schulveranstaltungen

In Kraft seit 11. August 2023
Up-to-date