LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen1. Abschnitt Aufnahme Aufnahme in die Berufsschule§ 43

§ 43 Aufnahme in die Fachschule

In Kraft seit 01. Januar 2019
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