LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzVI. Hauptstück Unterricht und Erziehung in öffentlichen und mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Berufs- und Fachschulen1. Abschnitt Aufnahme Aufnahme in die Berufsschule§ 42

§ 42 

In Kraft seit 01. September 1979
Up-to-date