LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzIV. Hauptstück Errichtung und Führung von privaten Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen2. Abschnitt Öffentlichkeitsrecht Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes§ 36

§ 36 Entzug und Erlöschen des Öffentlichkeitsrechtes

In Kraft seit 01. Januar 2019
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