LandesrechtVorarlbergLandesesetzeLandwirtschaftliches SchulgesetzIV. Hauptstück Errichtung und Führung von privaten Berufs- und Fachschulen sowie Schülerheimen2. Abschnitt Öffentlichkeitsrecht Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes§ 35

§ 35 Rechtswirkungen des Öffentlichkeitsrechtes

In Kraft seit 01. September 1979
Up-to-date