§ 2 § 2*) Rechtliche Stellung der Personalvertretung — Gemeinde-Personalvertretungsgesetz
Gliederung
1. Abschnitt Allgemeines § 1 Aufgaben, Geltungsbereich
§ 2 § 2*) Rechtliche Stellung der Personalvertretung
Rückverweise
Die Personalvertretung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie hat ihre Aufgaben in eigener Verantwortung und frei von Weisungen zu besorgen. Der Landesregierung kommt der Personalvertretung gegenüber ein Aufsichtsrecht zu.
*) Fassung LGBl.Nr. 44/2013
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