Soweit in anderen Landesgesetzen das Wort "Bundesgendarmerie" verwendet wird, tritt an dessen Stelle das Wort "Bundespolizei"; soweit in anderen Landesgesetzen das Wort "Gendarmerieorgane" verwendet wird, tritt an dessen Stelle die Wortfolge "Organe der Bundespolizei".
*) Fassung LGBl.Nr. 27/2005
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