(1) Art. II der Schulrechtsanpassungsgesetz – Sammelnovelle, LGBl.Nr. 17/2020, tritt – soweit Abs. 2 nicht anderes bestimmt – am 1. September 2019 in Kraft.
(2) Die Änderungen in den §§ 1 und 5, im 3. Abschnitt sowie in den §§ 12, 13, 15, 19 und 20 treten, soweit sie die Umbenennung der „Neuen Mittelschule“ in „Mittelschule“ betreffen, am 1. September 2020 in Kraft. Weiters treten die Einfügung eines neuen Abs. 3 im § 9, die Umbezeichnung der bisherigen Absätze im § 9 sowie die Änderung im § 14 Abs. 3 am 1. September 2020 in Kraft.
*) Fassung LGBl.Nr. 17/2020
Keine Verweise gefunden
Rückverweise