LandesrechtVorarlbergLandesesetzeBezirksverwaltungsgesetz§ 11

§ 11§ 11*)Verwendung von Begriffen

In Kraft seit 01. Juli 2022
Up-to-date

Die in diesem Gesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen alle Geschlechter gleichermaßen. Sie sind bei der Anwendung auf bestimmte Personen in einer für sie angemessenen Form zu verwenden.

*) Fassung LGBl.Nr. 4/2022

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