Der Wahl des Landesvolksanwaltes hat eine öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt für das Land Vorarlberg und in den Tageszeitungen, deren Verlagsort in Vorarlberg liegt, vorauszugehen. Ferner ist vor der Wahl im Volksanwaltsausschuss eine Anhörung der zur Wahl vorgeschlagenen Bewerber um das Amt des Landesvolksanwaltes durchzuführen.
*) Fassung LGBl.Nr. 14/1987, 90/2012
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