§ 40 § 40*) Entfall der Bezügeanpassung im Jahr 2026 — Bezügegesetz 1998
Gliederung
6. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen § 28*)
§ 40 § 40*) Entfall der Bezügeanpassung im Jahr 2026
Die in § 4 vorgesehene Anpassung der Bezüge nach § 1 Abs. 1 entfällt bis 31. Dezember 2026.
*) Fassung LGBl.Nr. 70/2025
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