§ 37 Bezügeanpassung im Jahr 2014 — Bezügegesetz 1998
Gliederung
6. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen § 28*)
§ 37 Bezügeanpassung im Jahr 2014
Abweichend von den §§ 4 und 8 Abs. 2 erhöhen sich die Bezüge nach § 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 mit Wirkung ab 1. Jänner 2014 um 1,6 %.
*) Fassung LGBl.Nr. 68/2013
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