LandesrechtVorarlbergLandesesetzeBezügegesetz 1998§ 36

§ 36§ 36*)Bezügeanpassung im Jahr 2013

In Kraft seit 21. Dezember 2012
Up-to-date

Abweichend von den §§ 4 und 8 Abs. 2 erhöhen sich die Bezüge nach § 1 Abs. 1 und § 8 Abs. 1, wenn sie höher sind als die monatliche Höchstbeitragsgrundlage nach § 45 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, mit Wirkung ab 1. Jänner 2013 um 1,8 % und einen einheitlichen Betrag von 12 Euro.

*) Fassung LGBl.Nr. 97/2012

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