§ 31 Verordnungen — Bezügegesetz 1998
Gliederung
6. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen und Schlussbestimmungen § 28*)
§ 31 Verordnungen
Rückverweise
Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können von dem seiner Kundmachung folgenden Tag an erlassen werden. Sie treten jedoch frühestens mit den gesetzlichen Bestimmungen, aufgrund derer sie erlassen werden, in Kraft.
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