LUA-G
Die Landesumweltanwaltschaft ist von der Entrichtung von Landes- oder Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.
§ 10 LUA-G · LUA-G · Landesumweltanwaltschafts-Gesetz
§ 10 Abgabenbefreiung
…§ 10 Die Landesumweltanwaltschaft ist von der Entrichtung von Landes- oder Gemeindeverwaltungsabgaben befreit.…
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