Anl. 3
In Kraft seit 03. September 2024
Up-to-date
Rückverweise
LTWO 1995 · Landtagswahlordnung 1995
§ 35 Einbringung, Unterstützung, Inhalt der Kreiswahlvorschläge
…vermerken. (2) Der Kreiswahlvorschlag muß von wenigstens einem Mitglied des Landtages oder von fünfmal soviel Personen als im Wahlkreis Mandate zu vergeben sind (§ 3) unterstützt sein, die am Stichtag in einer Gemeinde des Wahlkreises in der Landes-Wählerevidenz eingetragen und wahlberechtigt (§ 20 Abs. 1) sind. (3…