(1) Zur Würdigung von Personen, die sich ehrenamtlich durch vorbildliches, außergewöhnliches und längerfristiges Wirken zum Wohle der Allgemeinheit verdient gemacht haben, ist die Tiroler Ehrenamtsnadel in Gold bestimmt.
(2) Die Tiroler Ehrenamtsnadel in Gold ist als messingvergoldete, geriefte Anstecknadel anzufertigen, hat an der Spitze einen dem Landeswappen entsprechenden Adler zu zeigen und darunterliegend die Aufschrift „Ehrenamt“ zu enthalten.
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