(1) Das Ehrenzeichen des Landes Tirol hat in künstlerisch ausgeführter Prägung einen dem Wappen des Landes nachgebildeten silbervergoldeten Tiroler Adler, umgeben von einem ovalen patinierten Silberreifen, zu zeigen, auf dem über dem Haupt des Adlers eine Bandschleife mit der Inschrift „AQUILA TIROLIS DIGNITATE HONESTO“ angebracht ist. Das Ehrenzeichen ist ferner so zu gestalten, dass es an einer silbervergoldeten Kette um den Hals getragen werden kann.
(2) Der Präsident des Tiroler Landtages und der Landeshauptmann von Tirol sind mit dem Tag ihrer Wahl auf Lebenszeit Inhaber des Ehrenzeichens des Landes Tirol. Die feierliche Übergabe erfolgt jeweils im Rahmen der Angelobung.
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