(1) Zur Würdigung eines besonderen Einsatzes zur Lebensrettung ist die Tiroler Lebensrettungsmedaille bestimmt.
(2) Die Tiroler Lebensrettungsmedaille ist aus Silber zu prägen. Sie hat auf der Vorderseite einen Tiroler Adler zu zeigen und auf der Rückseite die Inschrift „Für Rettung aus Lebensgefahr - das Land Tirol“ zu tragen. Sie ist ferner so auszugestalten, dass sie an einem Dreiecksband auf der linken Brustseite getragen werden kann.
(3) Die Tiroler Lebensrettungsmedaille kann mehrmals verliehen werden. Die mehrmalige Verleihung ist auf dem Dreiecksband der Lebensrettungsmedaille durch eine aus demselben Material bestehende Spange mit der entsprechenden Zahl ersichtlich zu machen.
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