(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) § 3a tritt mit dem Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
(3) § 3b tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
(4) § 3c tritt mit dem Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft.
(5) Die Verordnung nach § 3 kann bereits von dem der Kundmachung dieses Gesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Sie darf jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes in Kraft treten.
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