Bienenstände mit mehr als 20 Bienenstöcken müssen zumindest 100 Meter Luftlinie, Bienenstände mit mehr als 40 Bienenstöcken zumindest 200 Meter Luftlinie von anderen Bienenständen entfernt aufgestellt werden, es sei denn, dass zwischen den beteiligten Bienenhaltern geringere Abstände vereinbart werden. Für Zwecke der Anwendung dieser Bestimmung gelten Begattungskästchen nicht als Bienenstöcke.
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