Die Landesregierung hat
a) der Straßeninteressentschaft Hinterriß-Eng jährlich 80 v.H. des Ertrages aus der Maut zur Deckung der Kosten der Verwaltung, der Erhaltung und der baulichen Änderung der Mautstraße sowie zur Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs zu überweisen und
b) den restlichen Ertrag aus der Maut nach Anhören der Straßeninteressentschaft Hinterriß-Eng für Vorhaben im Interesse des Natur- und Umweltschutzes im Rißtal und in der Eng zu verwenden.
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