Eine Maut ist nicht zu entrichten für:
a) Kraftfahrzeuge des Bundes, des Landes und der Gemeinden Vomp und Eben am Achensee, sofern mit diesen Kraftfahrzeugen nicht eine entgeltliche Personenbeförderung durchgeführt wird; private Kraftfahrzeuge von Organen des Bundes, des Landes und der Gemeinden Vomp und Eben am Achensee auf Dienstfahrten;
b) Kraftfahrzeuge des Feuerwehr- und Rettungsdienstes, der Tiroler Bergwacht und der Wasserwacht; Pannenfahrzeuge der Kraftfahrverbände auf Einsatzfahrten; private Kraftfahrzeuge von Angehörigen des Feuerwehr- und Rettungsdienstes, der Tiroler Bergwacht, der Wasserwacht und des Forst- und Jagdschutzpersonals auf Dienstfahrten;
c) Heeresfahrzeuge, soweit sie nicht unter lit. a fallen;
d) Kraftfahrzeuge, mit denen Gütertransporte im Rahmen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder eines Gewerbes durchgeführt werden;
e) Kraftfahrzeuge, mit denen aus Anlass land- oder forstwirtschaftlicher Arbeiten Fahrten durchgeführt werden;
f) Kraftfahrzeuge von Personen, die in der Ortschaft Hinterriß ihren Hauptwohnsitz haben oder dort berufstätig sind;
g) Kraftfahrzeuge, mit denen die Mautstraße zum Zweck der Verwaltung, der Erhaltung oder der baulichen Änderung befahren wird.
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