(1) Die Maut beträgt bei einmaliger Benützung (Hin- und Rückfahrt) für
a) Krafträder 2,50 Euro
b) Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen 3,50 Euro
c) Omnibusse
1. für jede beförderte Person 0,80 Euro
2. bei Durchführung von Schülerausflugsfahrten für jede beförderte Person 0,40 Euro
d) Wohnmobile 6,– Euro
(2) Lenker (Halter) von Krafträdern, Personenkraftwagen oder Kombinationskraftwagen, die als Feriengäste in der Ortschaft Hinterriß Aufenthalt nehmen, können zum Preis von 5,– Euro eine Zeitmautkarte erwerben. Diese berechtigt während der Dauer ihrer Gültigkeit zur unbeschränkten Benützung der Mautstraße. Die Dauer der Gültigkeit ist an die Dauer des tatsächlichen ununterbrochenen Aufenthaltes in der Ortschaft Hinterriß gebunden. Der Aufenthalt ist vom Erwerber bzw. vom Inhaber der Zeitmautkarte glaubhaft zu machen. Die Zeitmautkarte hat auf ein bestimmtes Fahrzeug zu lauten. Sie ist nicht übertragbar.
(3) Die Landesregierung kann durch Verordnung die Maut nach den Abs. 1 und 2 ermäßigen oder bis zum doppelten Betrag erhöhen, soweit dies erforderlich ist, um die Einnahmen aus der Maut der Entwicklung der Kosten der Verwaltung, der Erhaltung und der baulichen Änderung der Mautstraße anzupassen.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise