(1) Für die Benützung der über die Grundstücke Nr. 1343 KG Eben am Achensee und Nr. 2954, 2955, 2956, 3592 und 3593 KG Vomp führenden öffentlichen Interessentenstraße von der Ortschaft Hinterriß durch das Rißtal in die Eng mit Kraftfahrzeugen wird eine Maut als Landesabgabe erhoben.
(2) Die Abgabepflicht entsteht mit dem Beginn der Benützung der Mautstraße (Hinfahrt). Gleichzeitig tritt auch die Fälligkeit der Maut ein.
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