Die Einnahmen aus der Maut sind von der Landesregierung der Weggemeinschaft für den öffentlichen Interessentenweg „Kaiserbachtalweg“ zur Bestreitung der Kosten des Ausbaues, der Erhaltung und der Verwaltung des öffentlichen Interessentenweges „Kaiserbachtalweg“ sowie der weiteren Erschließung des hinteren Kaiserbachtales durch Wanderwege zu überweisen.
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